Montag, 19. Januar 2009 16:43
Geldern. Am Niederrhein können Sie jetzt doppelt punkten! Die Abwrackprämie für Altautos in Höhe von 2500 Euro gilt nämlich auch bei Anschaffung eines neuen Wohnmobils mit mindestens Euro4-Norm. Laut dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gelten als Pkw danach “Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern” einschließlich der Fahrzeugklasse M1 (Pkw und Wohnmobile). Diese Fahrzeuge dürfen höchstens acht Sitze plus Fahrersitz haben. Die Richtlinie soll spätestens am 27. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Gute Zeiten also für Besitzer eines älteren PKW, die sich – nicht zuletzt wegen der Plakettendiskussion – mit der Idee zur Anschaffung eines neuen Reisemobils mit mindestens EURO4-Norm beschäftigen. Wichtig: Wenn Sie zusätzlich Ihr gebrauchtes Reisemobil oder Ihren Cravan in Zahlung geben möchten, dann machen wir das gern! Es stehen Ihnen also 2500€ für den alten PKW plus der faire Eintauschpreis für Ihr Freizeitfahrzeug zur Verfügung!
Da fast alle unsere Kunden auch einen PKW fahren, hier die wichtigsten Spielregeln zum PKW-Eintausch gemäß der Veröffentlichung des Wirtschaftsministeriums:
* Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
* Begünstigtenkreis: Privatleute die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten
* Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
* Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw
, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
* Neufahrzeug das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
* auch möglich: Jahreswagen der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war. (im Zweifel auch im Ausland!)
* Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
* notwendige Dokumente: a) Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs und b) Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
* Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
Und wenn es zusätzlich um die Taxierung Ihres Reisemobils oder Caravans geht, steht Ihnen bei Gelderland-Mobile unser Beraterteam rund um den Verkaufsleiter Günter de Vries gern Rede und Antwort (www.gelderland-mobile.de) .