Wohnmobilbesteuerung? So formulieren Sie Ihren Widerspruch!
Mittwoch, 26. August 2009 14:02
Geldern. Wenn Sie vor geraumer Zeit Einspruch gegen die rückwirkende Besteuerung eingelegt hatten, haben Sie wahrscheinlich in den letzten Tagen Post erhalten. Zurzeit fordern die Finanzämter die betroffenen Steuerzahler auf, die in der Vergangenheit Einspruch gegen die erhöhte Kfz-Steuer auf Wohnmobile eingelegt haben, Ihren Einspruch zurückzunehmen.
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt dies nicht zu tun. Seit Anfang August 2009 ist ein Musterverfahren des ADAC beim Bundesfinanzhof in der Sache anhängig. Er trägt das Aktenzeichen II R 39/09.
Hier ein Vorschlag für einen Einspruch, den Sie an Ihr zuständiges Finanzamt richten müssen:
Einspruch vom (Datum) gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom (Datum)
Ihr Schreiben vom (Datum)
(Steuernummer, Aktenzeichen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. g. Schreiben haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie mein Rechtsbehelfsverfahren nicht länger ruhen lassen möchten. Ferner haben Sie mich aufgefordert, meinen Einspruch zurückzunehmen.
Ich nehme meinen Einspruch nicht zurück und fordere Sie auf, mein Einspruchsverfahren gemäß § 363 Absatz 2 Satz 2 AO weiter ruhen zu lassen. Beim Bundesfinanzhof ist seit Anfang August unter dem Aktenzeichen II R 39/09 ein Verfahren anhängig, das sich wie mein Einspruchsverfahren gegen die rückwirkende Besteuerung eines „echten“ Wohnmobils zum 1.1.2006 richtet. Es handelt sich um das Revisionsverfahren zum Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 22.11.2008, Aktenzeichen 14 K 209/07. порно секс
Thema: Aktuelles | Kommentare (0) | Autor: jgrahl
