Dienstag, 8. September 2009 18:13
Geldern.
In einem auf Kabel 1 am Samstag, den 5. September 2009 gesendeten Beitrag http://www.kabeleins.de/auto/videos/sonstiges/artikel/21245/ Wohnmobilkontrolle“, die auf Autobahnraststätte Köln-Frechen an der A4 durchgeführt wurde, wurden sinngemäß folgende Äußerungen durch die überprüfende Autobahnpolizei getätigt: „Die Gasflasche muss während der Fahrt abgeklemmt sein. Eine Verbindung zwischen Gasflasche und Installation des Fahrzeugs darf nicht bestehen. Das Ventil darf während der Fahrt nicht angeschlossen sein.“ Als Grund wird durch die Polizei angefügt, dass es zu einer Explosion kommen könnte, wenn der Schlauch abreißt und Gas austritt.
Diese Einschätzung der Autobahnpolizeit ist falsch, denn es gibt weder eine EG-Richtlinie noch ein nationales Gesetz noch eine Norm, die vorschreibt, dass Gasflaschen, die in Flaschenkästen von Wohnwagen und Reisemobilen ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt sind, während der Fahrt abgeklemmt sein müssen.
Im Gegenteil: Die für Freizeitfahrzeuge einschlägigen Vorschriften erlauben ausdrücklich, dass während der Fahrt die Gasflaschen mit der Fahrzeuginstallation verbunden sind. Siehe herzu:
- Richtlinie 2001/56/EG [Heizungsrichtlinie]
- DIN EN 1949 [Flüssiggasinstallation in Freizeitfahrzeugen]
- DVGW-Arbeitsblatt G 607
Insbesondere die sehr zu empfehlende Installation der Truma-Secumotion sorgt für eine unmittelbare Absperrung direkt an der Gasflasche, wenn es zu einem Riss der Schläuche oder Leitungen kommt.
Zwischenzeitlich hat der Deutsche Verband Flüssiggas [DVFG] mit der Autobahnpolizei Kontakt aufgenommen und diesen Irrtum aus der Welt geschafft. Scheinbar wurden seitens der Polizei Vorschriften aus dem gewerblichen Bereich für privat genutzte Freizeitfahrzeuge angelegt. Dies ist aber falsch, da für Freizeitfahrzeuge die oben genannten Vorschriften genügen.
Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass der Gaskasten nur zur Aufnahme von Gasflaschen zugelassen ist. Er darf nicht als Lagerplatz zweckentfremdet werden, dieses ist mindestens verwarnungsfähig.